Grundsatzerklärung der Schum-Gruppe

Grundlegende Position

Die Schum-Unternehmensgruppe hat sich der Beschaffung, dem Vertrieb sowie der Manipulation von schnelldrehenden Konsumgütern verschrieben. Vertriebs- sowie Beschaffungsaktivität sind hierbei international strukturiert. Dabei sind wir uns unserer sozialen Verantwortung bewusst. Unser Anspruch ist es daher in den betreffenden Stufen der Wertschöpfung die geltenden menschenrechtlichen Vorgaben sowie Umweltbestimmungen zu adressieren und zu erfüllen.

Die Grundlage der menschenrechtlichen Sorgfalt bildet unser Bekenntnis zur Achtung der Menschenrechte, wie sie in den international anerkannten Rahmenwerken niedergelegt sind.

Erwartungen an Mitarbeitende und Lieferanten

Wir erwarten von unseren Mitarbeitenden und Lieferanten gleichermaßen, dass die gesetzlichen Anforderungen zu Menschrechten und Umweltschutz ein allgegenwärtiger Bestandteil der täglichen Arbeit sind und beim Fällen von Entscheidungen berücksichtigt werden. Wir wollen zusammen mit unseren Lieferanten unter Einhaltung von aktiv gelebten ethischen Grundsätzen wachsen und dulden keinerlei vorsätzliche Missachtung dieser Standards. Gleichzeitig erwarten wir, dass bei Kenntnissen über Verstöße oder vermutete Verstöße umgehend Bericht über das auf unserer Homepage zur Verfügung stehende Hinweisgebersystem erstattet wird.

Risikoanalyse und Maßnahmen

Des Weiteren analysieren wir, welche Auswirkungen unsere Wirtschaftstätigkeiten im eigenen Geschäftsbereich und entlang der Lieferketten auf die Menschenrechte und umweltbezogenen Rechte haben. Daher prüfen wir kontinuierlich, wo im eigenen Geschäftsbereich sowie in unseren Lieferketten besondere Risiken für Menschenrechts- und Umweltverletzungen bestehen. Mit Hilfe eines jährlich und anlassbezogen aktualisierten Risikoanalyseprozesses ermitteln und bewerten wir die relevanten Menschenrechtsthemen von potenziell Betroffenen. Dies findet sowohl für die eigene Geschäftstätigkeit als auch für unmittelbare Lieferanten statt. Zudem wird dieser Prozess anlassbezogen ebenfalls für unsere indirekten Geschäftsbeziehungen durchgeführt.

Beginnend mit einer abstrakten Betrachtung von Risiken ermitteln wir insbesondere branchen- und länderspezifische Risiken im eigenen Geschäftsbereich und den Lieferketten. Diejenigen Lieferanten, für die eine erhöhte Risikodisposition besteht, werden im zweiten Schritt im Rahmen einer konkreten Risikoanalyse auf prioritäre menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken hin untersucht.

Die Ergebnisse der Risikoanalysen fließen fortlaufend in unsere unternehmerischen Entscheidungsprozesse in Bezug auf interne Geschäftsstrategien sowie Lieferantenauswahl und -management ein. Die Risikoanalyse bildet dabei die Grundlage für die Identifikation angemessener Ziele, Präventions- und Abhilfemaßnahmen.

Die durchgeführten Aktivitäten werden auf ihre Wirksamkeit überprüft und kontinuierlich weiterentwickelt. Die Prozesse und Ergebnisse werden entsprechend dokumentiert, aufbewahrt und fließen wesentlichkeitsbasiert in die jährliche Berichterstattung gem. § 10 Abs. 2 LkSG an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle mit ein.

Prioritäre Risiken

Im Bereich unserer Unternehmenstätigkeit bestehen sowohl Menschenrechts- als auch Umweltrisiken vor allem in den vorgelagerten Wertschöpfungsketten. Eine nicht zu vernachlässigende Anzahl unserer Produkte bzw. Produktrohstoffe stammt aus Ländern, in denen die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze nicht oder nur unzureichend gewährleistet ist.

Wir erkennen die folgenden potenziellen prioritären Risken in einigen Lieferketten an:

  • Kinder- und Zwangsarbeit
  • Diskriminierung
  • Arbeitszeitüberschreitung
  • Gerechte Entlohnung

Diese definierten Risiken sind uns ein Indikator, um dahingehend vorbeugende Präventionsmaßnahmen abzuleiten und zudem entsprechende Abhilfemaßnahmen zu implementieren.

Hinweisgebersystem

Eine wichtige Rolle für Betroffene oder Beobachter von möglichen Menschenrechtsverletzungen spielt der Zugang zu Beschwerdemechanismen. Unser Unternehmen hat ein Hinweisgebersystem eingerichtet. Dort können Hinweisgeber sämtlicher Stufen der Beschaffungs- und Vertriebskette Hinweise anonym oder unter Offenlegung ihrer Identität abgeben. Wesentliche Erkenntnisse aus Beschwerden werden zur Weiterentwicklung der Mechanismen und zur Identifikation von Risiken genutzt.

Verantwortlichkeit

Im täglichen Geschäft obliegen Steuerung und Überwachung der Menschenrechts- und Umweltschutzstrategie den LkSG-Verantwortlichen. Die Verpflichtung zur Umsetzung fällt schließlich in die Verantwortungsbereiche der jeweils zuständigen operativ tätigen Abteilungen.

In den globalen Lieferketten erfordert die Einhaltung der Menschenrechte ein langfristiges Engagement und schrittweises Vorgehen. Wir möchten daher in der Zusammenarbeit mit unseren Partnern in der Wertschöpfungskette eine Verbesserung kontinuierlich vorantreiben. Wir sind uns bewusst, dass wir nicht immer alle Ziele vollständig erreichen können.

Berichterstattung

Eine transparente Kommunikation zu menschenrechtlichen Herausforderungen ist ein Kernelement der menschenrechtlichen Sorgfalt. Wir berichten regelmäßig über wesentliche menschenrechtliche sowie umweltbezogenen Risiken, unsere Maßnahmen und erzielten Fortschritte sowie über weiterhin bestehende Herausforderungen.

 

J. E. Schum GmbH & Co. KG
     
Geschäftsführer/Inhaber